Rede vor dem Fachausschuss (PLU) 21.01.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemeinsam verfolgen wir das Ziel, Planungssicherheit zu schaffen, einen verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Flächen zu gewährleisten, die Landwirtschaft zu schützen und minderwertige Flächen sinnvoll zu nutzen.
Kriterien gemeinsam festlegen statt einfache Ja- oder Nein-Entscheidungen. Der aktuelle Stand des Konzepts trifft nach unsere Auffassung nicht auf die Zustimmung aller. Statt die Diskussion mit einer einfachen Ja- oder Nein-Entscheidung zu beenden, sollten wir die schwierigen Punkte gemeinsam erörtern und klare Kriterien festlegen, denen die Mehrheit zustimmen kann.
Bereits erzielte Einigkeit
In einigen Punkten besteht grundsätzliche Einigkeit, die in Gesprächen und Berichterstattungen in der Presse zum Ausdruck gekommen ist:
Heckenintegration: Die Einbindung von Hecken wird als sinnvoll erachtet.
Technische Anforderungen: Die Technik sollte standardisiert und nachhaltig gestaltet werden.
Sonderfallprüfungen: Flexibilität bei besonderen Situationen wird begrüßt.
Doppelnutzung: Eine gleichzeitige landwirtschaftliche und energetische Nutzung der Flächen wird positiv bewertet.
Flächenpool von 75 ha: Diese Obergrenze wird als praktikabel angesehen.
Hauptthemen: Ackerpunkte und Lage
Lage der Anlagen
Zwei Ansätze stehen zur Diskussion:
Konzentrierte Zone:
Vorteil: Vereinfachte Planung.
Nachteil: Belastungen konzentrieren sich stark auf wenige.
Nachteil: Stark prägendes Erscheinungsbild.
Kleinere, verteilte Anlagen:
Vorteil: Negative Auswirkungen auf einzelne Personen sind geringer.
Vorteil: Mehr Personen erhalten die Möglichkeit, Anlagen zu errichten.
Vorteil: Minderwertige und kleinere Flächen können besser genutzt werden.
Vorteil: Kleinere Anlagen fügen sich harmonischer in die Landschaft ein (Größenbegrenzung).
Ackerpunkte
Unser Konzept priorisiert die Nutzung minderwertiger Flächen. Ein gestaffelter Ansatz soll sicherstellen, dass hochwertige Flächen geschützt und gleichzeitig Energieprojekte vorangebracht werden:
Phase 1: 35 Ackerpunkte bis 2027.
Phase 2: 45 Ackerpunkte bis 2030.
Phase 3: 55 Ackerpunkte bis 2035.
Eine Erweiterung des Flächenpools wird nur vorgenommen, wenn das festgelegte Flächenziel für FPV-Anlagen zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht erreicht wurde. Das Flächenziel bezieht sich auf die tatsächlich mit FPV-Anlagen bebaute Fläche.
Schlusswort
Die genannten Ansätze bieten eine Grundlage für ausgewogene, nachhaltige und gemeinschaftlich getragene Entscheidungen. Es liegt in unserer Verantwortung, Kriterien zu entwickeln, die die Interessen der Landwirtschaft, der Energiegewinnung und der Bürger gleichermaßen berücksichtigen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion.
Vielen Dank.
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